Für die Sportart Handball wird ein Saisonbeitrag ab 01.07.2025 unter den nachfolgenden Grundlagen eingeführt.

- Spielerinnen/Spieler mit Spielberechtigungen für Handball, d.h. aktive Handballer mit einer

Spielberechtigung für die SG Zweidorf/Bortfeld

- sollten die Spielerinnen/Spieler auch Trainer/Betreuer/Schiedsrichter/Funktionäre/lizenzierte

Zeitnehmer und Sekretäre/ Helfer usw. sein gilt auch der zusätzliche

Abteilungsbeitrag. Allerdings kann der Vorstand der SG Zweidorf/Bortfeld über

Ausnahmen entscheiden.

- bei dem zusätzlichen Beitrag handelt es sich um einen monatlichen bzw. jährlichen Beitrag

für den Zeitraum 01.07. bis 30.06. eines Jahres.

- Kündigungen im Laufe des Beitragsjahres (01.07 bis 30.06.) werden nicht erstattet

- Spielerinnen/Spieler, die im Laufe der Saison eine Spielberechtigung für Handball erhalten,

von denen wird ein monatlicher Beitrag bis zum 30.06. eingezogen

- die SG Zweidorf/Bortfeld reicht Anfang August eines Jahres bei den Stammvereinen, hier

bei den jeweiligen Schatzmeistern, eine Namensliste für den Einzug des

Abteilungsbeitrages ein.

- der Einzug des Saisonbeitrages für Handball erfolgt zum 20. August eines

Jahres und wird bis zum 30.September eines Jahres an die SG Zweidorf/Bortfeld

überwiesen

Der Höhe des Saisonbeitrages für Handball wurde „unter Mitgliedsbeiträge“ festgelegt.

Handball Saisonbeitrag ab 01.07.2025

Monatlicher Beitrag 3,00 €

Jährlicher Beitrag 36,00 €