Für die Sportart Handball wird ein Saisonbeitrag ab 01.07.2025 unter den nachfolgenden Grundlagen eingeführt.
- Spielerinnen/Spieler mit Spielberechtigungen für Handball, d.h. aktive Handballer mit einer
Spielberechtigung für die SG Zweidorf/Bortfeld
- sollten die Spielerinnen/Spieler auch Trainer/Betreuer/Schiedsrichter/Funktionäre/lizenzierte
Zeitnehmer und Sekretäre/ Helfer usw. sein gilt auch der zusätzliche
Abteilungsbeitrag. Allerdings kann der Vorstand der SG Zweidorf/Bortfeld über
Ausnahmen entscheiden.
- bei dem zusätzlichen Beitrag handelt es sich um einen monatlichen bzw. jährlichen Beitrag
für den Zeitraum 01.07. bis 30.06. eines Jahres.
- Kündigungen im Laufe des Beitragsjahres (01.07 bis 30.06.) werden nicht erstattet
- Spielerinnen/Spieler, die im Laufe der Saison eine Spielberechtigung für Handball erhalten,
von denen wird ein monatlicher Beitrag bis zum 30.06. eingezogen
- die SG Zweidorf/Bortfeld reicht Anfang August eines Jahres bei den Stammvereinen, hier
bei den jeweiligen Schatzmeistern, eine Namensliste für den Einzug des
Abteilungsbeitrages ein.
- der Einzug des Saisonbeitrages für Handball erfolgt zum 20. August eines
Jahres und wird bis zum 30.September eines Jahres an die SG Zweidorf/Bortfeld
überwiesen
Der Höhe des Saisonbeitrages für Handball wurde „unter Mitgliedsbeiträge“ festgelegt.
Handball Saisonbeitrag ab 01.07.2025
Monatlicher Beitrag 3,00 €
Jährlicher Beitrag 36,00 €
